Wassertarife
Die Niederrheinwerke Viersen GmbH bieten aus dem Versorgungsnetz zu den Bestimmungen der
"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom
20. Juni 1980" einschließlich der "Ergänzenden Bestimmungen" zu den nachstehenden Tarifen an:
1. Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus a) Grundpreis und b) Arbeitspreis
a) Der Grundpreis richtet sich nach der Größe der installierten Wasserzähler.
Er beträgt ab 1. Januar 2002 monatlich:
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Nettopreis
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Bruttopreis
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inkl. Ust. |
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| für Zähler bis | 5 cbm | 5,11 € | 5,47 € |
| für Zähler bis | 10 cbm |
8,18 €
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8,75 €
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| für Zähler bis | 20 cbm |
10,23 €
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10,95 €
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| für Zähler bis | DN 50 |
12,27 €
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13,13 €
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| für Zähler bis | DN 80 |
28,63 €
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30,63 €
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| für Zähler bis | DN 100 |
43,97 €
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47,05 €
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| für Zähler bis | DN 150 |
86,92 €
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93,00 €
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Für Bauwasserzähler wird jeweils der doppelte Grundpreis berechnet.
Der Grundpreis ist auch zu zahlen, wenn im Verbrauchszeitraum kein Wasser entnommen wird.
b) Der Arbeitspreis beträgt ab 01. Januar 2004
1,40 €/m3 Nettopreis bzw.
1,50 €/m3 Bruttopreis inkl. Ust.
2. Sonderentnahme von Wasser
Ziff. 1 gilt auch für die Abnahme von Bau- und Zusatzwasser sowie für die Wasserentnahme
Aus öffentlichen Hydranten und zwar auch dann, wenn Löschwasser entnommen wird.
3. Reservewasser
Für das Bereithalten von Reservewasser, auch für nicht öffentliche Feuerlöschzwecke,
ist neben der Entnahme von Reservewasser Ziff. 1b eine Vorhaltevergütung zu entrichten.
Sie beträgt pro Monat:
| Nettopreis | Bruttopreis | |
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inkl. Ust. |
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| bei Anschlüssen bis DN 80 | 94,18 € | 100,77 € |
| bei Anschlüssen bis DN 100 | 150,01 € | 160,51 € |
| bei Anschlüssen bis DN 150 | 301,13 € | 322,21 € |
4. Standrohre
Für Standrohre wird eine Tagesmiete von 2,05 € Nettopreis bzw. 2,19 €
(Bruttopreis) berechnet. Die Abgabe von Standrohren wird von einer Sicherheitsleistung
in Höhe von 500,00 € je Stück abhängig gemacht.
5. Umsatzsteuer
Der Wasserpreis erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer in der im Liefer-/Leistungs-
Zeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (seit dem 1.7.1983 7%).