Niederrheinwerke Viersen

Grundstücksentwässerung

Bei längeren und/oder starken Regenereignissen (z.B. kräftiger sommerlicher Gewitterregen) kann das nach den Regeln der Technik erstellte öffentliche Kanalnetz die großen Wassermassen unter Umstän- den nicht mehr schnell genug ableiten. Es muss also damit gerechnet werden, dass die Grundstücks- entwässerungsanlagen zeitweise unter Rückstau stehen können. Bei Kanalrückstau füllen sich die Leitungen der Grundstücksentwässerungsanlage nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren bis zur Rückstauebene (Straßenkrone) des Straßen- kanals auf.

Das Abwasser tritt aus unter der Rückstauebene gelegenen Ablaufstellen frei in die anschließenden Räume aus, wenn diese nicht gegen Rückstau gesichert sind. Um eine Kellerüberschwemmung zu vermeiden, sind entsprechend der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Viersen alle Entwässerungseinrichtungen (z.B. Waschmaschinen, Bodeneinläufe, Senken) die unterhalb der Rückstauebene liegen mit einer Rückstausicherung zu versehen. Drückt das Wasser aus der Ortskanalisation über die Grundstücksentwässerungsanlage in das Haus, verhindern die o.g. Rückstausicherungen ein Eindringen von Abwasser aus dem Kanalnetz. Die Herstellung und Wartung dieser Einrichtungen ist Aufgabe des Grundstückseigentümers. Die Rückstausicherungen stehen im Eigentum des Hausbesitzers.

Bei Änderungen an der Entwässerungsanlage auf Privatgrundstücken wie z.B.

  • Umstellung von Abwassersammelgrube oder Kleinkläranlage auf Kanalanschluss
  • Umstellung von Kleinkläranlage auf Abwassersammelgrube oder umgekehrt
  • Errichtung von Pflanzenkläranlagen
  • Beantragung einer (weiteren) Grundstücksanschlussleitung
  • Neuerrichtung/Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage

ist es empfehlenswert, dass sich der Eigentümer/Betreiber mit den niederrheinwerken in Verbindung setzt.