Niederrheinwerke Viersen

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Die Gasgrundversorgungsverordnung (auch kurz GasGVV genannt) ist seit 08.11.2006 eine Rechts- beziehungsweise Durchführungsverordnung, die in Anlehnung an das Energiewirtschaftsgesetzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Grundversorgung der Haushaltskunden festlegt und außerdem die Bedingungen für die Ersatzversorgung regelt.

Übrigens: Das Energiewirtschaftsgesetz (auch kurz EnWG genannt) ist ein deutsches Gesetz, das grundlegende Regeln zum Recht der leitungsgebundenen Energie enthält. Es dient in erster Linie der Umsetzung europäischer Richtlinien und Vorschriften im gemeinsamen Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt.
Das Energiewirtschaftsgesetztes zielt auf eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas ab. Dabei soll nicht nur ein wirksamer und leistungsfähiger Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas sichergestellt werden, sondern gleichwohl auch die Durchführung und Umsetzung des Europäischen Gemeinschaftsrechts im Rahmen der leitungsgebundenen Versorgung mit Strom und Gas.

Der Gesetzgeber hat nun mit der GasGVV sehr verbraucherfreundliche Bedingungen zu Laufzeiten, Preisanpassungen und für die Beendigung der Versorgungsverträge geschaffen.
Dabei unterscheidet die GasGVV die Gasbelieferung im Rahmen der Grundversorgung (bei welcher der Haushaltskunde Gas zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen bezieht) von der Gasbelieferung im Rahmen der Ersatzversorgung. Ersatzversorgung ist dann gegeben, wenn der Haushaltskunde Gas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer konkreten Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Wir freuen uns Ihnen die Gasgrundversorgungsverordnung als komfortablen Download anbieten zu können: