Preise für Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2008
Allgemeine Preise und Bedingungen für die Versorgung von Kunden mit Elektrizität im Rahmen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)
Gegenüber dem aktuellen Preisstand sind insbesondere für das Jahr 2008 die Beschaffungskosten und die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Strom weiter gestiegen. Diese Kostensteigerungen haben Auswirkungen auf die gültigen Grundversorgungstarife.
Deren Arbeitspreise erhöhen sich ab 01.01.2008 für den Haushalts-, Landwirtschafts- und Gewerbebedarf von brutto 18,53 Ct/ kWh auf 19,97 Ct/ kWh. Der Grundpreis erhöht sich für den Haushalts- und Landwirtschaftsbedarf von brutto 45,22 € auf 49,98 € pro Jahr und für den Gewerbebedarf von 136,85 € auf 148,75 € pro Jahr. Details entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines typischen Privatkunden von 3.000 Kilowattstunden betragen die Mehrkosten rund 4,00 € brutto pro Monat. Dies entspricht einer Erhöhung von ca. 7,5 %.
Über diesbezügliche Preisänderungen sind die niederrheinwerke gemäß § 5 (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 08.11.2006 gehalten, mindestens sechs Wochen vor dem Änderungsstichtag durch öffentliche Bekanntmachung zu informieren. Parallel dazu ergeht in diesen Tagen eine schriftliche Mitteilung an jeden Kunden.
Die hier genannten neuen Preise und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung für die Kunden der niederrheinwerke treten mit dieser Veröffentlichung zum 01.01.2008 in Kraft. Die bisherigen Preise der Grund- und Ersatzversorgung der niederrheinwerke treten mit Wirkung ab 01.01.2008 außer Kraft.
Die neuen Preise sind ab 01.01.2008 Bestandteil der mit den Kunden bestehenden Grundversorgungs- und Ersatzversorgungsverträge.
Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung Elektrizität
Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden
(nach Definition des §3, Nr. 22 EnWG) mit Elektrizität
im Rahmen der Grundversorgung gem. § 36 EnWG
und der Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG
Preise gültig ab 01.01.2008
| Bedarfsart | Allgemeine Preise | |||||||
| Haushalt | ||||||||
Haushaltsbedarf Grund und Ersatzversorgung* |
netto |
brutto** |
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| Arbeitspreis | Ct/kWh | 16,78 | 19,97 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 42,00 | 49,98 | |||||
| Landwirtschaft | ||||||||
Landwirtschaftlicher Bedarf Grund- und Ersatzversorgung bis 10.000 kWh/Jahr |
netto |
brutto** |
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| Arbeitspreis | Ct/kWh | 16,78 | 19,97 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 42,00 | 49,98 | |||||
|
Landwirtschaftlicher Bedarf Ersatzversorgung ab 10.000 kWh/Jahr* |
||||||||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 16,78 | 19,97 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 42,00 | 49,98 | |||||
| Gewerbe | ||||||||
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Grund- und Ersatzverorgung bis 10.000 kWh/Jahr |
netto |
brutto** |
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| Arbeitspreis | Ct/kWh | 16,78 | 19,97 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 125,00 | 148,75 | |||||
| Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Ersatzverorgung ab 10.000 kWh/Jahr* | ||||||||
| Arbeitspreis | Ct/kWh | 16,78 | 19,97 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 125,00 | 148,75 | |||||
| Schwachlast | ||||||||
Unterbrechbarer Bedarf (Schwachlastzeit ausschließlich zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr) |
netto |
brutto** |
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| Arbeitspreis | Ct/kWh | 11,88 | 14,14 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 42,00 | 49,98 | |||||
| Verrechnungspreise nach Vorgaben des Messstellenbetreibers | ||||||||
| Messung und Abrechnung | netto |
brutto** |
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| - Wechselstrom-Eintarifzähler | EUR/Jahr | 31,00 | 36,89 | |||||
| -Drehstrom-Eintarifzähler | EUR/Jahr | 31,00 | 36,89 | |||||
| -Drehstrom-Zweitarifzähler (incl. Schaltgerät) | EUR/Jahr | 56,00 | 66,64 | |||||
| -Stromwandlersatz | EUR/Jahr | 37,00 | 44,03 | |||||
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| Allgemeines | ||||||||
| Die Arbeitspreise im Stromentgelt enthalten: Konzessionsabgaben, die an die Stadt Viersen abgeführt werden. Sie sind entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) auf Höchstbeträge begrenzt: |
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| Bei Stromlieferungen im Rahmen der Schwachlastregelung: | ||||||||
| 0,61 Ct/kWh (netto) |
0,73 Ct/kWh (brutto incl. 19% USt.) |
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| Bei sonstigen Stromlieferungen: | ||||||||
| 1,59 Ct/kWh (netto) |
1,89 Ct/kWh (brutto incl. 19% USt.) |
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Eine Stromsteuer nach Stromsteuergesetz in Höhe von 2,05 Ct/kWh, die von den niederrheinwerken an das Hauptzollamt abgeführt wird. |
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| Spezielle Hinweise zum Preisblatt | ||||||||
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Spezielle Hinweise zum Preisblatt Zusammensetzung des Stromentgeltes - Arbeitsentgelt - Verrechnungsentgelt* Schwachlastregelung mit unterbrechbarer Elektrizitätslieferung Beratungsangebot Zum Preisänderungstermin 31.12.2007 / 01.01.2008 wird der Zählerstand gemäß § 12 (2) der (StromGVV) automatisiert ermittelt, so dass eine Ablesung der Zähler zum 31.12.2007 und Meldung der Zählerstände an uns nicht erforderlich ist. Auch wir bedauern, die Notwendigkeit der Weiterwälzung der eingetretenen Kostensteigerungen, bitten aber hierfür um Verständnis. |
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