Preise für die Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2010
| Allgemeine Preise und Bedingungen für die Versorgung von Kunden mit Elektrizität im Rahmen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) |
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
zum 1. Januar 2010 ändern sich die Preise des Grundversorgungstarifs: Der Verbrauchspreis pro Kilowattstunde steigt um 1,31 Cent auf brutto 22,37 Cent. Gleichzeitig wird der Verrechnungspreis pro Jahr von 23,21 Euro auf 23,80 Euro brutto dem Niveau des Messstellenbetreibers angepasst. Der Grundpreis bleibt weiterhin stabil: Er beträgt im Privathaushalt pro Jahr brutto 49,98 Euro, im Gewerbe brutto 148,75 Euro. Details entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Durch die Preisänderungen zahlt ein Kunde mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden – das ist der durchschnittliche Verbrauch eines Privathaushalts – künftig rund 3,87 Euro brutto mehr im Monat. Dies entspricht einer Erhöhung von zirka 5,73 Prozent. Grund für die Preissteigerung sind hauptsächlich Mehrkosten, die sich aus der staatlichen Förderung von alternativen Energien ergeben.
Über diesbezügliche Preisänderungen sind die niederrheinwerke gemäß § 5 (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 08.11.2006 gehalten, mindestens sechs Wochen vor dem Änderungsstichtag durch öffentliche Bekanntmachung zu informieren. Parallel dazu ergeht in diesen Tagen eine schriftliche Mitteilung an jeden Kunden.
Die hier genannten neuen Preise und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung für die Kunden der niederrheinwerke treten mit dieser Veröffentlichung zum 01.01.2010 in Kraft. Die bisherigen Preise der Grund- und Ersatzversorgung der niederrheinwerke treten mit Wirkung ab 01.01.2010 außer Kraft.
Die neuen Preise sind ab 01.01.2010 Bestandteil der mit den Kunden bestehenden Grundversorgungs- und Ersatzversorgungsverträge.
Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung Elektrizität
Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden
(nach Definition des §3, Nr. 22 EnWG) mit Elektrizität
im Rahmen der Grundversorgung gem. § 36 EnWG
und der Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG
Preise gültig ab 01.01.2010
| Bedarfsart | Allgemeine Preise | |||||||
| Haushalt | ||||||||
Haushaltsbedarf Grund und Ersatzversorgung* |
netto |
brutto** |
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| Verbrauchspreis | Ct/kWh | 18,80 | 22,37 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 42,00 | 49,98 | |||||
| Landwirtschaft | ||||||||
Landwirtschaftlicher Bedarf Grund- und Ersatzversorgung bis 10.000 kWh/Jahr |
netto |
brutto** |
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| Verbrauchspreis | Ct/kWh | 18,80 | 22,37 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 42,00 | 49,98 | |||||
| Landwirtschaftlicher Bedarf Ersatzversorgung ab 10.000 kWh/Jahr* | ||||||||
| Verbrauchspreis | Ct/kWh | 18,80 | 22,37 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 42,00 | 49,98 | |||||
| Gewerbe | ||||||||
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Grund- und Ersatzverorgung bis 10.000 kWh/Jahr |
netto |
brutto** |
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| Verbrauchspreis | Ct/kWh | 18,80 | 22,37 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 125,00 | 148,75 | |||||
| Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Ersatzverorgung ab 10.000 kWh/Jahr* | ||||||||
| Verbrauchspreis | Ct/kWh | 18,80 | 22,37 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 125,00 | 148,75 | |||||
| Schwachlast | ||||||||
Unterbrechbarer Bedarf (Schwachlastzeit ausschließlich zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr) |
netto |
brutto** |
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| Verbrauchspreis | Ct/kWh | 13,23 | 15,74 | |||||
| Grundpreis | EUR/Jahr | 42,00 | 49,98 | |||||
| Verrechnungspreise nach Vorgaben des Messstellenbetreibers (Niederrheinwerke Netz GmbH) |
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| Messung und Abrechnung | netto |
brutto** |
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| - Wechselstrom-Eintarifzähler | EUR/Jahr | 20,00 | 23,80 | |||||
| - Drehstrom-Eintarifzähler | EUR/Jahr | 20,00 | 23,80 | |||||
| - Drehstrom-Zweitarifzähler (incl. Schaltgerät) | EUR/Jahr | 40,00 | 47,60 | |||||
| - Stromwandlersatz | EUR/Jahr | 29,80 | 35,46 | |||||
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| Allgemeines | ||||||||
| Die Verbrauchspreise im Stromentgelt enthalten: Konzessionsabgaben, die an die Stadt Viersen abgeführt werden. Sie sind entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) auf Höchstbeträge begrenzt: |
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| Bei Stromlieferungen im Rahmen der Schwachlastregelung: | ||||||||
| 0,61 Ct/kWh (netto) |
0,73 Ct/kWh (brutto incl. 19% USt.) |
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| Bei sonstigen Stromlieferungen: | ||||||||
| 1,59 Ct/kWh (netto) |
1,89 Ct/kWh (brutto incl. 19% USt.) |
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Eine Stromsteuer nach Stromsteuergesetz in Höhe von 2,05 Ct/kWh, die von den niederrheinwerken an das Hauptzollamt abgeführt wird. |
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| Spezielle Hinweise zum Preisblatt | ||||||||
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Spezielle Hinweise zum Preisblatt Zusammensetzung des Stromentgeltes - Verbrauchsentgelt - Verrechnungsentgelt* Schwachlastregelung mit unterbrechbarer Elektrizitätslieferung Beratungsangebot Zum Termin der Preisänderung ermitteln wir Ihren Zählerstand automatisch, wie es die Strom-Grundversorgungsverordnung vorschreibt. Sie brauchen also nichts zu tun. Auch wir bedauern, die Notwendigkeit der Weiterwälzung der eingetretenen Kostensteigerungen, bitten aber hierfür um Verständnis. |
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