Preisstand 01.10.2009

Allgemeine Preise und Bedingungen
der
Niederrheinwerke Viersen GmbH

zur Verordnung über
Allgemeine Bedingungen
für die Grundversorgung von Haushaltskunden
und die Ersatzversorgung mit Gas
aus dem Niederdrucknetz
(Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)


Gültig ab 01. Oktober 2009

 

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen gelten für die Erdgasversorgung von Letztverbrauchern im Rahmen der Grundversorgungsverordnung und sind Bestandteil der mit unseren Kunden bestehenden Grund- und Ersatzversorgungsverträge.


2. Grundpreistarife
Der Gaspreis setzt sich aus einem Jahresgrundpreis und einem Arbeitspreis zusammen.

Grundpreistarif 1 netto brutto

Jahresgrundpreis 43,00 EUR 51,17 EUR

monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises

3,58 EUR

4,26 EUR

Arbeitspreis

7,03 Cent/kWh

8,37 Cent/kWh

 

 

 

Grundpreistarif 2

 

 

Jahresgrundpreis

88,00 EUR

104,72 EUR

monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises

7,33 EUR

8,72 EUR

Arbeitspreis

4,99 Cent/kWh

5,94 Cent/kWh

 

 

 

Grundpreistarif 3

 

 

Jahresgrundpreis bis 10 kW install. Heizleistung

141,00 EUR

167,79 EUR

monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises

11,75 EUR

13,98 EUR

 

 

 

Jahresgrundpreis über 10 bis 15 kW install. Heizleistung

150,00 EUR

178,50 EUR

monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises

12,50 EUR

14,88 EUR

 

 

 

Jahresgrundpreis über 15 bis 20 kW install. Heizleistung

159,00 EUR

189,21 EUR

monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises

13,25 EUR

15,77 EUR

 

 

 

Jahresgrundpreis für jedes weitere 1 kW

 

 

install. Heizleistung über 20 kW zusätzlich

7,95 EUR

9,46 EUR

monatlicher Teilbetrag je 1 kW install. Heizleistung

0,6625 EUR

0,7884 EUR

 

 

 

Arbeitspreis

4,50 Cent/kWh

5,36 Cent/kWh

 

 

 

Verbrauchseinrichtungen zur Heizung (Kesselanlagen, Zirkulations-Heizung, Raumheizer, Wärmestrahler, Großbacköfen, Metzgereikessel u. desgl.) dürfen nur mit Genehmigung der niederrheinwerke angeschlossen bzw. verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet selbst oder über einen konzessionierten Installateur den niederrheinwerken unverzüglich alle zur Bildung des Grundpreises erforderlichen Angaben zu machen und jede Änderung der Verhältnisse unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.

Grundpreise (Ziff. 3) werden als Tagespreise in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen. Die Tagespreise errechnen sich aus dem jeweiligen Jahresgrundpreis dividiert durch 365 Tage.

 

 

 

3. Bau-Gaszähler
Für Bau-Gaszähler wird eine Miete von 13,29 EUR (netto) bzw. 15,82 EUR (brutto) für jeden angefangenen Monat berechnet.


4. Konzessionsabgabe
Das Entgelt für die Gasversorgung nach Allgemeinem Tarif erhält eine Konzessionsabgabe gemäß der jeweils gültigen „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV)“, die an die Stadt Viersen abgeführt wird. Die Konzessionsabgabe beträgt:

 

netto

brutto
(inkl. 19% USt.)

für Gaslieferungen ausschließlich für Kochen
und Warmwasser

0,61 Cent/kWh

0,73 Cent/kWh

für sonstige Gaslieferungen

0,27 Cent/kWh

0,32 Cent/kWh

 

 

 

Die Arbeitspreise gemäß Ziffer 3 beinhalten die Erdgassteuer und Ökosteuer in Höhe von insgesamt 0,55 Cent/kWh (netto) bzw. 0,655 Cent/kWh (brutto). Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet; das Entgelt wird auf Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich um die Umsatzsteuer (zurzeit 19,0 %) zum Rechnungsbetrag.

 

 

 

5. Thermische Gasabrechnung
Das gelieferte Gas wird in m³ gemessen und auf der Grundlage der im Gas chemisch gebundenen Wärmemenge in kWh abgerechnet (= thermische Gasabrechnung).

Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt durch Multiplikatoren von Gasverbrauch (m³), Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert, die jeweils in der Rechnung ausgewiesen sind. Der Einfluss des Barometerstandes, des Gasdruckes sowie der Gastemperatur auf den Betriebszustand des Gases wird berücksichtigt.

Die an den Kunden gelieferte Thermische Energie E, ergibt sich aus der Beziehung

 

 

 

 

 

 

6. Allgemeine Bestimmungen

Bestabrechnung
Bei Neuanschluss ist der Kunde berechtigt, den Tarif zu wählen, nachdem er seinen Bedarf an Gas decken will. Übt der Kunde ein Tarifwahlrecht nicht aus, können ihn die niederrheinwerke mit verbindlicher Kraft in einen für ihn voraussichtlich günstigen Tarif einstufen. Unabhängig von der Tarifwahl  sind die einzelnen Tarife jeweils für einen zusammenhängenden Abrechnungszeitraum von 12 Monaten verbindlich. Der Abrechnungszeitraum ergibt sich üblicherweise aus dem Ablesetermin der rollierenden Jahresverbrauchsabrechnung der niederrheinwerke. Am Ende des Abrechnungszeitraumes wird im Rahmen der Abrechnung der für den Abrechnungszeitraum kostengünstigste Erdgastarif ermittelt (Bestabrechnung) und der Abrechnung zugrunde gelegt. Beträgt der Abrechnungszeitraum weniger als 12 Monate, wird der kostengünstigste Tarif für den unterjährigen Zeitraum aus der simulierten Hochrechnung für 12 Monate ermittelt. Die Teilnahme an der Bestabrechnung ist zwingend. 

Sonstiges
Die vorstehenden Grundpreise beinhalten Kosten des Messstellenbetreibers für den Messstellenbetrieb eines Zählers der Zählergrößen G4 bis G6 und die Kosten des Messdienstleisters für eine jährliche Ablesung und die Kosten des Netzbetreibers für eine jährliche Abrechnung (Standard für Messung und Abrechnung).
Bei mehr als einer Messstelle und/oder bei Zählern größer G6 werden die nach Vorgabe des Messstellenbetreibers entstehenden Mehrkosten zusätzlich zum Grundpreis des jeweiligen Tarifes abgerechnet.
Bei mehr als einer Abrechnung jährlich wird jede weitere Abrechnung mit den nach Vorgabe des Messdienstleisters für die Ablesung und nach den Vorgaben des Netzbetreibers für die Abrechnung entstehenden Mehrkosten zuzüglich einer Kostenpauschale von 11,50 Euro netto bzw. 13,69 Euro brutto pro Abrechnung zusätzlich zum Grundpreis des jeweiligen Tarifes abgerechnet.



7. Umsatzsteuer
Das  Gasentgelt erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer in der im Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 19%).

 

Ermittlung des günstigsten Tarifes:

Arbeitspreis
netto

Jahresgrundpreis
netto

günstig bei einem
Jahresverbrauch von

Grundpreistarif 1 7,03 Cent/kWh 43,00 EUR 1 - 2.205 kWh
 
Grundpreistarif 2       4,99 Cent/kWh   88,00 EUR
bei einer install.
Heizleistung
   
bis 10 kW 2.206 - 10.816 kWh
über 10 bis 15 kW   2.206 - 12.653 kWh
über 15 bis 20 kW 2.206 - 14.489 kWh
 
Grundpreistarif 3 4,50 Cent/kWh
bei einer install.
Heizleistung
bis 10 kW 141,00 EUR ab 10.817 kWh
über 10 bis 15 kW 150,00 EUR ab 12.654 kWh
über 15 bis 20 kW 159,00 EUR ab 14.490 kWh

Bei einer installierten Heizleistung über 20 kW berät das KundenCenter der niederrheinwerke, welcher Tarif der preisgünstigste ist.