Umsatzsteuererstattung zu einem Wasserhausanschluss
Die niederrheinwerke erstatten ihren Kunden einen Teil der Umsatzsteuer, die seit 2000 beim Wasserhausanschluss angefallen ist. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Der BFH hat entschieden, dass das Legen eines Wasserhausanschlusses dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegt. Bis dahin haben Kunden auf den Wasserhausanschluss den Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent bezahlt. Wasser als Grundnahrungsmittel wird seit jeher mit dem ermäßigten Satz berechnet, nun soll dies nach Meinung der Richter auch für den Wasseranschluss gelten.
Die niederrheinwerke berechnen für neu erstellte Wasserhausanschlüsse schon seit dem 01.01.2009 den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent – und haben damit im Sinne ihrer Kunden bereits die neue Rechtsprechung angewendet, bevor diese verpflichtend ist. Bindend ist die neue Regel für alle Wasserversorger ab dem 01. Juli 2009.
Die niederrheinwerke erstatten ihren Kunden auch die Umsatzsteuer für die zurückliegenden Jahre. Diese Berichtigung geschieht auf freiwilliger Basis, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ausgenommen von dieser Rückerstattung sind nur Unternehmen, da ihnen durch zuviel gezahlte Umsatzsteuer kein Nachteil entstanden ist. Haushalte dagegen können mit einer Erstattung auch für den Zeitraum bis 2000 rechnen.
Den Antrag für die Erstattung finden Sie auf dieser Seite als komfortablen Download.